Immo-Lexikon

Immobilien-Begriffe, einfach erklärt.

Rund um Kauf, Verkauf und Vermietung fallen viele Fachbegriffe. Hier erklären wir die wichtigsten verständlich und ohne Fachchinesisch. Das Lexikon wächst Schritt für Schritt weiter.

Begriffe von A bis Z

Die wichtigsten Grundlagen

Auflassung
Die rechtsverbindliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Sie wird beim Notar erklärt und ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch.
Auflassungsvormerkung
Ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer zwischen Vertragsschluss und endgültiger Umschreibung absichert. Verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig verkauft oder belastet wird.
Baulast
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück liegt, z. B. ein Wegerecht für Nachbarn oder Abstandsregelungen. Steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde.
Bestellerprinzip
Seit 2015 gilt bei Mietwohnungen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Provision. Bei Kaufimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten seit 2020 in der Regel hälftig.
Bodenrichtwert
Ein von der Gemeinde ermittelter Durchschnittswert für den Quadratmeterpreis unbebauter Grundstücke in einer bestimmten Lage. Dient als Orientierung, nicht als verbindlicher Kaufpreis.
Dienstbarkeit
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten an einem Grundstück, z. B. ein Wegerecht, ein Leitungsrecht oder ein Wohnrecht. Bleibt auch bei einem Verkauf bestehen.
Energieausweis
Pflichtdokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes ausweist. Muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Erbbaurecht
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Der Boden gehört weiterhin dem Eigentümer, der dafür einen jährlichen Erbbauzins erhält.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, denen eine Immobilie gemeinsam gehört. Für einen Verkauf müssen in der Regel alle Mitglieder zustimmen.
Exposé
Die professionelle Verkaufsunterlage einer Immobilie mit Fotos, Beschreibung, Grundrissen und allen wichtigen Daten.
Flurstück
Die kleinste vermessene Einheit eines Grundstücks im Kataster. Jedes Flurstück hat eine eigene Nummer und ist die Grundlage für den Grundbucheintrag.
Grundbuch
Amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie eingetragen sind.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. In Baden-Württemberg beträgt sie 5 % des Kaufpreises und wird vom Finanzamt erhoben.
Grundschuld
Ein Sicherungsrecht im Grundbuch zugunsten einer Bank. Dient als Absicherung für ein Immobiliendarlehen. Bleibt auch nach Tilgung bestehen, bis sie gelöscht wird.
Hausgeld
Die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung leisten. Deckt Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten.
Kaufnebenkosten
Alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren und gegebenenfalls die Maklerprovision.
Löschungsbewilligung
Eine Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Wird benötigt, wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
Maklerprovision
Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung. Wer sie in welchem Umfang trägt, ist gesetzlich geregelt und wird vorab transparent vereinbart.
Nießbrauch
Das Recht, eine Immobilie umfassend zu nutzen, obwohl man nicht mehr Eigentümer ist. Beinhaltet das Recht, darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen. Häufig bei Übertragungen innerhalb der Familie.
Notarvertrag
Der notariell beurkundete Kaufvertrag, mit dem der Eigentumsübergang rechtswirksam wird. In Deutschland zwingend vorgeschrieben.
Teilungserklärung
Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohneinheiten aufteilt und festlegt, was Sondereigentum (die eigene Wohnung) und was Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Ohne dieses Dokument erfolgt keine Umschreibung im Grundbuch.
Vorkaufsrecht
Das Recht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, die ein Dritter angeboten hat. Kann privat vereinbart oder gesetzlich geregelt sein, z. B. zugunsten von Mietern oder der Gemeinde.
Wertermittlung
Die Ermittlung des realistischen Marktwerts einer Immobilie auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktueller Nachfrage.
Wohnfläche
Die nach der Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Immobilie. Balkone und Terrassen werden nur anteilig gezählt. Grundlage für Preis und Vergleichbarkeit.
Wohnrecht
Das persönliche Recht, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Wird im Grundbuch eingetragen und erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten.
Zwangsversteigerung
Ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird, meist weil Darlehensraten nicht mehr bedient werden können.

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