Immo-Lexikon
Immobilien-Begriffe, einfach erklärt.
Rund um Kauf, Verkauf und Vermietung fallen viele Fachbegriffe. Hier erklären wir die wichtigsten verständlich und ohne Fachchinesisch. Das Lexikon wächst Schritt für Schritt weiter.
Begriffe von A bis Z
Die wichtigsten Grundlagen
- Auflassung
- Die rechtsverbindliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Sie wird beim Notar erklärt und ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch.
- Auflassungsvormerkung
- Ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer zwischen Vertragsschluss und endgültiger Umschreibung absichert. Verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig verkauft oder belastet wird.
- Baulast
- Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück liegt, z. B. ein Wegerecht für Nachbarn oder Abstandsregelungen. Steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde.
- Bestellerprinzip
- Seit 2015 gilt bei Mietwohnungen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Provision. Bei Kaufimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten seit 2020 in der Regel hälftig.
- Bodenrichtwert
- Ein von der Gemeinde ermittelter Durchschnittswert für den Quadratmeterpreis unbebauter Grundstücke in einer bestimmten Lage. Dient als Orientierung, nicht als verbindlicher Kaufpreis.
- Dienstbarkeit
- Ein im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten an einem Grundstück, z. B. ein Wegerecht, ein Leitungsrecht oder ein Wohnrecht. Bleibt auch bei einem Verkauf bestehen.
- Energieausweis
- Pflichtdokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes ausweist. Muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Der Boden gehört weiterhin dem Eigentümer, der dafür einen jährlichen Erbbauzins erhält.
- Erbengemeinschaft
- Mehrere Erben, denen eine Immobilie gemeinsam gehört. Für einen Verkauf müssen in der Regel alle Mitglieder zustimmen.
- Exposé
- Die professionelle Verkaufsunterlage einer Immobilie mit Fotos, Beschreibung, Grundrissen und allen wichtigen Daten.
- Flurstück
- Die kleinste vermessene Einheit eines Grundstücks im Kataster. Jedes Flurstück hat eine eigene Nummer und ist die Grundlage für den Grundbucheintrag.
- Grundbuch
- Amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie eingetragen sind.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. In Baden-Württemberg beträgt sie 5 % des Kaufpreises und wird vom Finanzamt erhoben.
- Grundschuld
- Ein Sicherungsrecht im Grundbuch zugunsten einer Bank. Dient als Absicherung für ein Immobiliendarlehen. Bleibt auch nach Tilgung bestehen, bis sie gelöscht wird.
- Hausgeld
- Die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung leisten. Deckt Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten.
- Kaufnebenkosten
- Alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren und gegebenenfalls die Maklerprovision.
- Löschungsbewilligung
- Eine Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Wird benötigt, wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
- Maklerprovision
- Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung. Wer sie in welchem Umfang trägt, ist gesetzlich geregelt und wird vorab transparent vereinbart.
- Nießbrauch
- Das Recht, eine Immobilie umfassend zu nutzen, obwohl man nicht mehr Eigentümer ist. Beinhaltet das Recht, darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen. Häufig bei Übertragungen innerhalb der Familie.
- Notarvertrag
- Der notariell beurkundete Kaufvertrag, mit dem der Eigentumsübergang rechtswirksam wird. In Deutschland zwingend vorgeschrieben.
- Teilungserklärung
- Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohneinheiten aufteilt und festlegt, was Sondereigentum (die eigene Wohnung) und was Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Ohne dieses Dokument erfolgt keine Umschreibung im Grundbuch.
- Vorkaufsrecht
- Das Recht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, die ein Dritter angeboten hat. Kann privat vereinbart oder gesetzlich geregelt sein, z. B. zugunsten von Mietern oder der Gemeinde.
- Wertermittlung
- Die Ermittlung des realistischen Marktwerts einer Immobilie auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktueller Nachfrage.
- Wohnfläche
- Die nach der Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Immobilie. Balkone und Terrassen werden nur anteilig gezählt. Grundlage für Preis und Vergleichbarkeit.
- Wohnrecht
- Das persönliche Recht, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Wird im Grundbuch eingetragen und erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten.
- Zwangsversteigerung
- Ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird, meist weil Darlehensraten nicht mehr bedient werden können.
Ihr Begriff ist nicht dabei
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